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Nein zu biometrischen RFID-Ausweisen

 
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lauchenauermartin
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PostPosted: Wed Mar 11, 2009 12:45 am    Post subject: Nein zu biometrischen RFID-Ausweisen Reply with quote

Arrow Arrow NICHT NUR FÜR SCHWEIZER!!!!!!! Exclamation Exclamation



www.freiheitskampagne.ch > mehr Informationen auch auf französisch, italienisch und rätoromanisch

VIDEOS Arrow http://www.freiheitskampagne.ch/videos/


Es gibt am 17. Mai 2009 für diesen Bundesbeschluss, der weit über die Vorgaben der EU und der USA hinausschiesst, nur ein Votum:

NEIN zum Bundesbeschluss zur Zwangseinführung von biometrischen Schweizer Pässen und Identitätskarten


Dieser Bundesbeschluss führt zu:

• Mehrkosten für alle Bürgerinnen und Bürger (Der Pass wird teurer)

• Mehrkosten für die Reise zu Erfassungszentren, denn Pass und Identitätskarte können nicht mehr in der eigenen Wohngemeinde beantragt werden

• Sicherheitsrisiken durch zentrale Datenspeicherung

• Unnötigen Kompetenzen für den Bund über die biometrischen Daten der Bürgerinnen und Bürger

• Unsicherheit wann und wo die Daten aus dem RFID-Funkchip überall abgerufen werden

• Unsicherheit über den Verbleib und Gebrauch von abgefragten Daten

• Einer Schweiz als einem der wenigen Länder weltweit, dessen Bürgerinnen und Bürger in einer zentralen Datenbank biometrisch zwangserfasst werden

• Einem Ausbau des Überwachungsstaats




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lauchenauermartin
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PostPosted: Wed Mar 11, 2009 12:54 pm    Post subject: Reaktion aus dem Bundeshaus in Bern Reply with quote



DAS OFFIZIELLE BERN LÄSST GRÜSSEN Wink
2. März 2009 - 12:07

http://www.swissinfo.ch/ger/startseite/Schweizer_tun_sich_schwer_mit_biometrischen_Paessen.html?siteSect=106&sid=10396224&cKey=1236010238000&ty=st

Schweizer tun sich schwer mit biometrischen Pässen
Vergleich zwischen einem Pass und den im Computer gespeicherten Daten. (Keystone)


ZUM THEMA
04.08.2008
Widerstand gegen biometrischen Pass
Mit Würfeln zum Schweizer Pass
12.03.2008
Grünes Licht für biometrischen Pass

Viele Schweizer fürchten sich vor dem "Gläsernen Menschen". Sie haben Bedenken, dass Daten der geplanten biometrischen Pässe in eine zentrale Datenbank gelangen. Die Volksabstimmung vom 17. Mai wird darüber entscheiden, ob Reisen für viele Eidgenossen beschwerlicher werden.



(Für stichhaltigere Gegenargumente kann ich nur die Seite des Referendumkomitees empfehlen: www.freiheitskampagne.ch- martin)

Schweizerinnen und Schweizer sind grosse Reisende. Sie geben pro Jahr mehr als 13 Milliarden Franken für Reisen ins Ausland aus. Alle sind sie auf optimale Reisedokumente angewiesen.

Regierung und Parlament haben letztes Jahr das Schweizer Ausweisgesetz revidiert und die Einführung des biometrischen Passes bis im März 2010 beschlossen.

Der Entscheid stösst in der Bevölkerung auf Widerstand. Ein überparteiliches Komitee hat gegen die Einführung des elektronischen Passes das Referendum ergriffen.

Deshalb wird im Mai nun eine Volksabstimmung über das revidierte Ausweisgesetz durchgeführt.

Streitpunkt: Zentrale Datenbank vom Bundesamt für Polizei
Die Schwachstelle des revidierten Ausweisgesetzes sehen die Gegner der biometrischen Schweizer Pässe darin, dass digitalisierte Bilder und Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) gespeichert werden.

"Damit geht die Schweiz weit über den Standard hinaus, den die Europäische Union oder die USA bei der Einführung von elektronischen Pässen fordern", hält Robert Devenoges vom überparteilichen Komitee fest.

Zugriff auf die biometrischen Passdaten haben aufgrund strenger Regeln nur Schweizer Behörden. Andere Stellen, die im öffentlichen Interesse die Identität von Personen prüfen, können höchstens die Daten aus dem Pass auslesen, und Fingerabdrücke auch nur dann, wenn das Bundesamt für Polizei eine entsprechende Berechtigung gegeben hat.

Die Befürworter der biometrischen Pässe versichern, die Daten könnten nur auf kurze Distanz und mit Geräten gelesen werden, die dafür einen passenden elektronischen Schlüssel aufweisen. Es sei nicht möglich, Personen anhand des biometrischen Passes zu orten oder zu überwachen.

Hanspeter Thür, der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, stört sich nicht an der Aufnahme von Gesichtsfotografie und Fingerabdrücken im biometrischen Pass, solange diese der Authentifizierung dient.

Vorbehalte hat Thür, wenn die biometrischen Daten zentral gespeichert und deshalb für Identifikationszwecke benützt werden können.

Länder wie Frankreich, Portugal, Niederlande, Finnland und Grossbritannien erwägen, Passdaten in einer zentralen Datenbank zu speichern; Deutschland und Österreich haben sich dagegen entschieden.

Auf Verlangen der USA
Viele Schweizerinnen und Schweizer spüren bereits, was es heisst, ohne biometrischen Pass unterwegs zu sein. Die USA verlangen, dass Pässe, die nach Oktober 2006 ausgestellt wurden, biometrische Daten enthalten müssen. Andernfalls muss der Inhaber des Passes für einen Amerika-Besuch ein Visum beantragen.

Die Volksabstimmung vom kommenden 17. Mai über das Ausweisgesetz setzt die Bundesbehörden unter Druck. Die Schweiz muss im Umfeld der Übernahme der EG-Ausweisverordnung das Schengener Assoziierungsabkommen (SAA) bis zum 1. März 2010 umsetzen.

Lehnt das Volk das revidierte Ausweisgesetz ab, kann die Schweiz nach Einschätzung der Behörden diesen Termin nicht einhalten. Ein Nein an der Urne hätte zur Folge, dass die Schweiz in der Passfrage mit den anderen Schengen-Staaten innert 90 Tagen eine Lösung für die Zusammenarbeit finden müsste.

Wenn bis im Mai 2010 keine Lösung vorliegt, wären nach Einschätzung vom Bundesamt für Polizei die Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin für die Schweiz in Gefahr.

Internationale Verpflichtung
Regierung und Parlament meinen, der biometrische Pass verbessere die Reisesicherheit der Bürger, verhindere den Missbrauch von Reisedokumenten, automatisiere die Identifizierung der Reisenden und sei für die Schweiz eine internationale Verpflichtung.

Die biometrischen Pässe erfüllen Standards, die von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegt wurden. Staaten im Schengenraum müssen zusätzlich zum digitalen Gesichtsbild die Abdrücke zweier Finger in die biometrischen Pässe integrieren.

54 Staaten haben bereits elektronische Pässe eingeführt. In der Schweiz stellen die Behörden im Rahmen eines Pilotprojekts seit Herbst 2006 biometrische Pässe aus.

"Wir haben von den Inhabern der biometrischen Pässe positive Rückmeldungen erhalten. Der Schweizer Pass ist fälschungssicher. Auch die Erfassung der Bilder und den Ausstellungsprozess haben wir im Griff", erklärt Guido Balmer vom Bundesamt für Polizei im Gespräch mit swissinfo.

Anders tönt es aus dem Lager der Gegner der elektronischen Pässe. "Das neue Reisedokument fördert den Überwachungsstaat. Das revidierte Ausweisgesetz lässt den Bürgern keine Freiheit, ob sie biometrische oder konventionelle Pässe wünschen", sagt Devenoges.

"Bei Datenpannen und falscher Verarbeitung der Passinformationen sind fatale Verwechslungen und ID-Diebstähle möglich".

swissinfo, Erwin Dettling

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KOMMENTARE
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Guido Balmer, Bundesamt für Polizei, Schweiz

Damit Ausweise rasch und sicher ausgestellt und verwaltet werden können, muss dokumentiert sein, wer welchen Ausweis mit welchen Daten erhalten hat. Das Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) stellt dies seit 2003 sicher. Im ISA sind die Personalien sowie das Foto von Ausweisinhaberinnen und -inhabern gespeichert. Künftig sollen auch die beiden Fingerabdrücke im ISA abgelegt werden.
Der Zugriff auf das ISA ist streng geregelt. Der Bundesbeschluss erlaubt ihn nur Schweizer Behörden. Der Zugriff dient ausschliesslich zur Ausweisausstellung und Ausweiskontrolle. Einzige Ausnahme bildet die Nutzung zur Identifikation von Opfern von Unfällen, Gewalttaten und Naturkatastrophen (zum Beispiel die Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004). Für Fahndungszwecke darf das ISA aber weder im In- noch im Ausland genutzt werden. Ausländische Behörden haben keinesfalls Zugriff auf das ISA und die darin gespeicherten Daten.

Die Speicherung von Foto und Fingerabdrücken im Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) dient dem Schutz der Rechte der Ausweisinhaberinnen und -inhaber. Damit kann bei der Beantragung eines neuen Ausweises die Identität einer Gesuchsstellerin oder eines Gesuchsstellers nämlich zuverlässiger überprüft werden als bisher. Das Erschleichen eines Ausweises unter Angabe einer falschen Identität wird auf diese Weise erheblich erschwert.

Die zentrale Datenspeicherung wird von der EG-Ausweisverordnung nicht gefordert. Der Bundesbeschluss geht hier über die Anforderungen dieser Verordnung hinaus, um zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Während die Speicherung der Daten im Pass in erster Line ausländischen Grenzkontrollbehörden dient, profitieren von der zentralen Speicherung im ISA Schweizerinnen und Schweizer: Ihre Identität wird vor Missbrauch geschützt und ein effizientes und zuverlässiges Ausstellungsverfahren wird ermöglicht. Denn die Daten, die im ISA abgelegt sind, können bei der Ausstellung von neuen Ausweisen genutzt werden, um rasch und zuverlässig die Identität jener Person zu überprüfen, die einen neuen Ausweis beantragt. Somit wird das Schweizer Ausweiswesen sicherer. Anzumerken ist, dass es ganz ohne ISA zudem nicht mehr möglich wäre, an den Flughäfen, in den Passbüros und den Schweizer Auslandvertretungen sicher Notpässe auszustellen. Schliesslich kann festgehalten werden: Der Bund verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im sicheren Umgang mit Daten. Er wendet die höchsten Standards an und betreibt entsprechende Systeme problemlos und sicher. Mehr Informationen zum Thema unter: www.schweizerpass.admin.ch


max burger, Deutschland
Mein Pass stammt von 2005, trotz dessen werde ich die USA nie wieder besuchen. Diesen Blödsinn möchte ich nicht noch mal mitmachen.


Koutchie Dubee, Schweiz
1. Wieso enthält der Artikel einem zentrale Fakten vor, wie z.B. dass die EU-Mitgliedstaaten Irland, Dänemark sowie das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland sich auf eigenen Wunsch nicht an der EG-Verordnung über Pässe und Reisedokumente beteiligen, die für alle diese Staaten somit also nicht bindend oder anwendbar ist? Für die Schweiz als Meisterin der Sonderregelungen (Bilaterale beispielsweise) sollte eine ähnliche Regelung ein leichtes sein, sofern denn der Wille dazu vorhanden ist...
Für stichhaltigere Gegenargumente kann ich nur die Seite des Referendumkomitees empfehlen: www.freiheitskampagne.ch

2. Bei näherer Betrachtung bleiben keine Zweifel, dass der biometrische Pass nicht etwa "die Reisesicherheit der Bürger verbessere" und "den Missbrauch von Reisedokumenten verhindere", sondern exakt das Gegenteil der Fall ist, denn z.B. die niederländische, österreichische und deutsche Version (gemeinsamer Standard) wurden schon vor 2 Jahren gehackt und erfolgreich manipuliert/kopiert (Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21907/1.html).

3. Biometrische Pässe einzuführen, nur um sich dem amerikanischen Überwachungswahn zu fügen, kann kein Argument sein! Dieses Land plant schon seit längerem auch die Personenidentifikation aus der Entfernung über RFID-Chips in Pässen zu ermöglichen
(Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22171/1.html).
Momentan wird dies von der schweizer Regierung zwar noch nicht gefordert (es bedarf leistungstärkerer RFID-Chips), doch dürfte dies spätestens bei der nächsten Passrevision anstehen, was umso bedenklicher ist, da mit dem revidierten Ausweisgesetz dem Bundesrat weitgeh... Laughing

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Quote:
Arrow Offenbarung 20:4-6 Und ich sah Throne, und sie setzten sich darauf, und das Gericht wurde ihnen übergeben; und ich sah die Seelen derer, die enthauptet worden waren um des Zeugnisses Jesu und um des Wortes Gottes willen, und die das Tier nicht angebetet hatten noch sein Bild, und das Malzeichen weder auf ihre Stirn noch auf ihre Hand genommen hatten; und sie lebten und regierten mit Christus tausend Jahre. Die übrigen der Toten aber lebten nicht, bis die tausend Jahre vollendet waren. Dies ist die erste Auferstehung. Selig und heilig ist, wer teilhat an der ersten Auferstehung. Über diese hat der zweite Tod keine Macht, sondern sie werden Priester Gottes und Christi sein und mit ihm regieren tausend Jahre.

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PostPosted: Wed Mar 11, 2009 1:12 pm    Post subject: Veranstaltungen der Freiheitskampagne Reply with quote



Veranstaltungskalender der www.freiheitskampagne.ch

http://www.freiheitskampagne.ch/veranstaltungskalender/

Veranstalten Sie eine öffentliche Podiums- oder Publikumsdiskussion zum Abstimmungsthema? Gerne stehen wir Ihnen als Referenten oder Diskussionsteilnehmer zur Verfügung. Anfragen bitte an Komiteemitglied

Robert Devenoges, Tel. +41(0)79 837 86 81



WO WAS WANN WEITERE INFOS / KONTAKT

Basel

Grösste, friedliche Zusammenkunft für eine Schweiz ohne RFID Zwang
Do, 12. März 2009 - 16:30 Uhr Aktionsgruppe RFID-NEIN
http://rfid-nein.ch/event.html

Basel
öffentl. Vortrag “Biometrie - Wird die automatische Gesichtserkennung unser Leben verändern?” von Prof. Thomas Vetter
21.03.2009,
15:00 Uhr Uni Basel

Lausanne
Conférence et débat public 23.3.2009,
20:00 Uhr EDU/UDF Vaud

Basel
öffentl. Podiums- & Publikumsdiskussion zum Thema 3.4.2009,
20:15 Uhr Grundrechte.ch

Uster (ZH)
öffentl. Podiumsdiskussion, u.a. mit Komiteemitglied Robert Devenoges 30.4.2009,
20:00 Uhr Kirchgemeindehaus Kreuz in Uster ZH
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PostPosted: Wed Mar 11, 2009 5:44 pm    Post subject: Fingerabdruck im Reisepass: Risikoexperiment Reply with quote

Arrow Vom Computer Chaos Club - Situation in Deutschland

http://www.ccc.de/press/releases/2007/20071016/index.xml?language=de

ArrowFingerabdruck im Reisepass: Risikoexperiment an der Bevölkerung beginntEmbarassed Evil or Very Mad

16. Oktober 2007 (presse@ccc.de)

Ab 1. November startet die Erfassung der Fingerabdrücke aller reisewilligen Bürger der Bundesrepublik auf den Meldeämtern. Nach Beginn der Speicherung des digitalen Gesichtsbildes auf einem Funkchip vor zwei Jahren wird damit das Projekt biometrische Vollerfassung der Gesamtbevölkerung fortgesetzt. Der Chaos Computer Club (CCC) weist nochmals auf die Risiken und Nebenwirkungen des ePasses hin, die insbesondere Senioren betreffen werden.

ArrowViele ältere Mitbürger werden bei der Abnahme von Fingerabdrücken Probleme bekommen. Erfahrungen sowie internationale und deutsche Studien zeigen, dass weit über 10% der Senioren damit rechnen müssen, keine erfassbaren Fingerabdrücke zu haben. Daher erwartet sie unweigerlich eine Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen und lange Wartezeiten. Neben den Senioren werden auch intensiv mit den Händen arbeitende Menschen mit derartigen Benachteiligungen zu kämpfen haben.Embarassed

Der CCC weist darauf hin, dass nur noch wenige Tage Reisepässe ohne Fingerabdruckerfassung auf den Bürgerämtern beantragt werden können. Auch Besitzer eines noch gültigen Passes können einen neuen Pass beantragen und so die Zeit bis zu einer Verfassungsprüfung überbrücken. Bis dahin kann man sich auf diesem Wege der biometrischen Datensammelwut der deutschen Behörden entziehen.

Arrow Der Sicherheitsgewinn durch die biometrischen Ausweisdokumente ist dabei selbst nach Aussage der Bundesregierung nicht messbar. Dies beweist eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.Question [1] "Die Einführung dieser Risikotechnologie ist offenbar vorwiegend durch die privatwirtschaftlichen Interessen nicht nur ehemaliger Regierungsmitglieder motiviert – eigentlich ein Fall für die Korruptionsliste von transparency international", erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling.

Offen sind nach wie vor die tatsächlichen finanziellen Belastungen der biometrischen Vollerfassung für die Allgemeinheit. Trotz der inzwischen nahezu abgeschlossenen Beschaffung der Geräte gibt es immer noch keine Aufstellung der entstehenden Gesamtkosten.

Das Ausmaß der Gefahren für die Betroffenen durch biometrische Funkchips in Ausweisdokumenten illustrierte der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, höchstselbst. Trotz aller Beteuerungen seiner “Experten”, dass die biometrischen Daten “sicher” auf dem funkenden Chip seien, trägt Ziercke seinen eigenen Reisepass in einer funkdichten Abschirmhülle.

Auch das Auswärtige Amt traut den Sicherheitsversprechungen des Bundesinnenministeriums nicht. Diplomatenpässe werden “wegen der besonderen Gefährdungslage” keine Funkchips enthalten. [2] Der normale Bürger hingegen muss mit dem Sicherheitsrisiko ePass auf Reisen gehen.

Worum es den Sicherheitshysterikern in der deutschen Politik wirklich geht, offenbart die Forderung der CDU nach Speicherung der sensiblen biometrischen Daten bei den ausgebenden Behörden. "Die Beteuerungen deutscher Politiker, die Fingerabdrücke würden nicht zentral gespeichert, haben angesichts der maßlosen Datengier des Staates nicht mal mehr Unterhaltungswert", unterstrich der Sprecher des CCC Dirk Engling. "Jetzt zu behaupten, dass es keine zentrale Biometriedatei geben werde, ist eine vorsätzliche Täuschung des Bürgers."

Arrow Mit der unlängst beschlossenen Einführung der neuen biometrischen Personalausweise wird die erkennungsdienstliche Behandlung aller Bürger trotz der bekannten Sicherheitslücken fortgesetzt. Die bisher nur Verbrechern vorbehaltene Maßnahme betrifft dann die gesamte deutsche Bevölkerung. Embarassed Twisted Evil Evil or Very Mad
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PostPosted: Tue May 12, 2009 9:56 pm    Post subject: Abstimmung 16./17.5.2009 in der Schweiz Reply with quote



Arrow
AM WOCHENENDE:
NEIN ZU CHIP-PÄSSEN UND ID-KARTEN MIT BIOMETRISCHEN DATEN IN DER SCHWEIZ!!!


Zur Info:

FDP-Fiala: «Passdaten für Fahndungen»
09.05.09 - Sonntagonline.ch
http://sonntagonline.ch/index.php?show=news&id=282

FDP-Fiala: «Passdaten auch für Fahndungen nutzen»
Kurz vor der Abstimmung über den Biometrie-Pass spricht Fiala aus, was
viele befürchten
10.05.09 - Sonntag
http://www.freiheitskampagne.ch/pdf/Sonntag_100509.pdf

Schweizer Nationalrätin fordert biometrische Passdaten für Fahndungen
10.05.09 - heise.de
http://www.heise.de/newsticker/Schweizer-Nationalraetin-fordert-biometrische-Passdaten-fuer-Fahndungen--/meldung/137585

Biometrischer Pass, Befürworter bestätigen schlimmste Befürchtungen!
10.05.09 - dailytalk.ch
http://www.dailytalk.ch/biometrischer-pass-befurworter-bestatigen-schlimmste-befurchtungen/

Wofür man biometrische Pässe braucht, dürfte jetzt klar sein
10.05.09 - snoop.alphanet.ch
http://snoop.alphanet.ch/node/2700

Hoppla, manchmal gehts schneller als man denkt...
10.05.09 - heise.de
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Hoppla-manchmal-gehts-schneller-als-man-denkt/forum-158646/msg-16715162/read/



In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den Artikel verwiesen unter

Wie die ISA-Datenbank mit den biometrischen Daten der Schweizer
Bürgerinnen und Bürger entgegen den Beteuerungen von Bundesrat und
Bundesamt für Polizei jederzeit für Fahndungszwecke missbraucht werden
kann, weil das Gesetz kein ausdrückliches Verbot der Bearbeitung von
ISA-Daten zu Fahndungszwecken enthält
07.05.09 - Freiheitskampagne.ch
http://www.freiheitskampagne.ch/pdf/Verwendung_der_ISA-Datenbank_fuer_Fahndungszwecke.pdf
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PostPosted: Sun May 17, 2009 4:26 pm    Post subject: Schweizer Ja für biometrische Ausweise Reply with quote

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/EPass-501-Prozent-sagen-Ja/story/15163539
Embarassed Biometrischer Pass: Ein hauchdünnes Ja

Die Schweizer Stimmbürger haben der Einführung der umstrittenen biometrischen Pässe zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 50,1 Prozent Ja gegen 49,9 Prozent Nein äusserst knapp aus.


Nein-Mehrheit unter den Kantonen

Wie knapp die Abstimmung ausging, zeigt ein Blick auf die kantonalen Resultate. Nur zehn Kantone sagten ja, darunter das Schwergewicht Zürich mit 52 Prozent. Sechzehn Kantone stimmten nein. Da das Ständemehr bei dieser Referendumsabstimmung keine Rolle spielte, blieb die Nein-Mehrheit der Kantone folgenlos.

Sowohl in den Ja- als auch in den Nein-Kantonen ergaben sich fast ausnahmslos äusserst knappe Resultate. Allein sieben der 16 Nein-Kantone lehnten die Vorlage mit Nein-Anteilen von unter 51 Prozent ab. Am knappsten war dabei das Resultat im Kanton Glarus, wo eine hauchdünne Mehrheit von 5 Stimmen den Ausschlag für das Nein gab.

---------------

Frage: Warum soll in diesem Fall das Ständemehr (= Mehrheit der Kantone) nicht wie üblich den Ausschlag geben ??? Rolling Eyes

Rund 5.500 Stimmen gaben den Ausschlag!!

Der passive Widerstand gegen den Überwachungsstaat geht weiter.
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PostPosted: Sat May 23, 2009 9:14 pm    Post subject: ca. 150 Stimmrechtsbeschwerden in der Schweiz Reply with quote

Hier mit allen Links

http://geistige-landesverteidigung.ch/Aktuelles/files/presseerkla0308rung-23.-mai.pdf

PRESSEERKLÄRUNG
der Geistigen Landesverteidigung

Samstag, 23. Mai 2009

Belegbare Gründe für Neuauszählung
Von einer Demokratie kann nur gesprochen werden, wenn die
Auszählungsergebnisse nachvollziehbar, transparent und überprüfbar sind. Bei nur 2753 fehlenden Stimmen der unterlegenen Seite und der statistisch belegten Sicherheit, dass das Ergebnis falsch sein kann, ist eine äusserst genaue Nachzählung in allen Kantonen der Schweiz eine demokratische Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit.

Das knappe Wahlergebnis vom 17. Mai hat viele Menschen auf den Plan
gerufen, die sich der menschlichen und technischen Fehlerquoten bewusst
sind. So wurden bisher mindestens 150 Beschwerden in praktisch allen
Kantonen eingereicht. In den letzten Tagen erreicht die Gruppe „Geistige
Landesverteidigung“ sehr viele unterstützende Emails und weitere Zusprüche auf anderen Wegen. Kritische Äusserungen waren eine absolute Ausnahmen.

Die durchwegs positive Resonanz überrascht bei einem angeblich so knappen Ergebnis, so dass wir uns ernsthaft die Frage stellen mussten: „wo sind denn da die Befürworter des biometrischen Passes?“
Die Facebookgruppe „Neuauszählung der Abstimmungsergebnisse Biometrie“ erreichte innert wenigen Tage eine Mitgliederzahl von weit über 1000 Mitglieder und steigt täglich weiter. Derzeit haben wir fast 1500 Mitglieder. Auch unser Aufruf von Freitag, den 22.5.2009, bei welchem wir Auszählungshelfer und Wahlbeobachter suchen, hat bereits eine beachtliche Resonanz. Immer mehr melden sich bei uns, wir haben bereits über 100 Bürger die durch persönlichen Einsatz eine Nachzählung unterstützen werden.

In dieser Presseerklärung werden nun die wichtigsten, teilweise für Sie
völlig neuen Argumente, die für eine Neuauszählung relevant sind,
aufgeführt.

1. Fehlerquoten
a. Allgemein
Schweizweit betrug der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen 5'504
Stimmen oder 0.1%. Das bedeutet dass 2752 Stimmen oder 0.05%
ausreichend sein würden, um das Abstimmungsergebnis in sein Gegenteil zu verkehren. Der Streubereich bei der Auszählung liegt gemäss Statistikern bei 1%. Alleine deswegen ist im Sinne der Demokratie eine Neuauszählung durchzuführen! Es ist statistisch unmöglich, dass sich keine Fehler eingeschlichen haben. Es stellt sich lediglich die Frage der effektiven Fehlerquote. Eine Auszählung unter dem Aspekt der Knappheit des Ergebnisses würde wesentlich genauer sein.
b. Zählfehler
Ein Lehrer wies mit seiner Schulklasse nach, dass 3 % Zählfehler bei einmaliger Zählung um den Mittelwert normal sind. Beim Wägen fand der Lehrer heraus, dass rund 1 % Abweichung möglich sind.
c. Wägen der Stimmzettel
Unberücksichtigt bei diesem Versuch blieben sich ändernde Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede und somit das sich ändernde Gewicht des Papiers. Grundsätzlich ist bei allen Messungen zu beachten, dass Luftfeuchtigkeit und Temperatur einen sehr großen Einfluss auf die Messwerte haben. Um diese Einflussfaktoren auszuschalten, muss die Messung immer in Klimaräumen bei einem nach ISO-Normen festgelegten Normklima (23 °C, 50 % Luftfeuchtigkeit) stattfinden. Meist wird die Papierprobe vor der Messung 24 Stunden in dem Raum gelagert, um sie zu akklimatisieren.
Diese Bedingungen (insbesondere die Akklimatisierungsfrist von 24 Stunden) wurden bei der vorliegenden Abstimmung nicht berücksichtigt, weshalb bei gewogenen Ergebnissen zwangsläufig ein Fehlerfaktor aufgrund der Luftfeuchtigkeit und Temperaturunterschiede enthalten sein muss, der im Rahmen einer Nachzählung von Hand eliminiert werden kann. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener Papierhersteller geben jeweils genaueren Aufschluss.

d. Stimmentausch
Der schwerwiegende Fehler im „Wahlbüro von Embrach“ (Ja und Nein-
Stimmen vertauscht) muss hier berücksichtigt werden. Eine zuverlässige
Abstimmung kann solche Fehler nicht akzeptieren, zu hoch ist das
Manipulationsrisiko und das Risiko für Verfälschung und/oder Vertuschung des Wahlergebnisses. In einem solchen Fall ist der Forderung nach einer erneuten Abstimmung, angeknüpft an die oben erwähnten Bedingungen unabdingbar Folge zu leisten. Eine Verharmlosung des Einflusses einer solch - anscheinend k l e inen – Di f f e renz da r f ni cht ge s t a t t e t we rden. Na ch dem Wahlbetrugsversuch in Trimbach sollte jetzt schon jeder Kanton diese Wahl nicht anerkennen und eine Neuwahl durchführen/beantragen.
Siehe Beilage 5

e. Wahlcouverts
Die Wahlcouverts unterstanden keiner einwandfrei protokollierten und
lückenlosen Überwachung bis zur Auszählung. Es besteht gemäss somit
die Möglichkeit, Wahlcouverts entsprechend ihres Absenders (Im
Rücksendecouvert ist der Name der stimmberechtigten Person sowie deren Unterschrift beim Öffnen SOFORT erkennbar) an das Urnenbüro zu übergeben – oder nicht. Es besteht keinerlei Kontrolle darüber, ob bewusst Wahlcouverts aus dem Verkehr gezogen werden – etwa deswegen, weil bekannt ist, welcher politischen Gesinnung entsprechend jemand in der Regel abstimmt. Besonders in kleineren Gemeinden ist das ein Problem, da jeder jeden kennt.

2. Falsch Auskünfte bei Fedpol:
Einem uns bekannten Stimmbürger, welcher sich genauer über die
entsprechende Konsequenzen eines Neins bei der Fedpol über deren Hotline informieren wollte, wurde darauf hingewiesen, dass die USA das VISA Waiver abkommen bei einem Nein künden würden. Dies ist aber eine Vermutung der Befürworter des biometrischen Passes und keine gesicherte Aussage. Könnte also als Beeinflussung angesehen werden und es ist davon auszugehen, dass noch mehr Stimmbürger falsch informiert wurden. Wir werden, falls diese Argument entscheidend sein wird, abklären, ob er Stimmbürger seine Identität bekannt geben möchte.

3. Gesetzliche Grundlagen
Zum Beispiel regelt das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich, gemäss § 16 (Auszähldienst) folgendes: Die Mitglieder des Wahlbüros, die den Auszähldienst versehen, können durch höchstens gleich viele nicht gewählte Personen unterstützt werden, die nicht stimmberechtigt sein müssen. Da wir “stimmberechtigten Personen“ keine Einsicht in die Namen der Mitglieder des Wahlbüros haben, besteht in diesem Fall ein Verstoss gegen diesen Artikel.

4. Nebenurnen
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Nebenurnen aufgestellt wurden,
insbesondere nicht in Altersheimen. Dadurch wurde das Stimmrecht vieler
Bürger verletzt. Das ist, neben grundsätzlichen demokratischen Erwägungen, bei einem so knappen Ausgang entscheidend; ist doch insbesondere für ältere Personen der Weg zu einem kantonalen Erfassungszentrum, welches auch die nichtbiometrischen oder biometrischen Identitätskarten herausgeben wird besonders aufwändig.

5. Sehr knappes Resultat und rechtliche Bestimmungen
Der aus der Garantie der politischen Rechte fliessende Schutz der freien
Willensbildung und unverfälschten Stimmabgabe schliesst ein, dass nur Wahl oder Abstimmungsergebnisse anerkannt werden können, welche die freie Willensbildung auch ausdrücken. Dies kann in Frage gestellt sein, wenn solche Ergebnisse zahlenmässig so nahe beieinander liegen («knapp» sind), dass nur eine Wiederholung der Auswertung (Nachzählung) Gewissheit über die Richtigkeit des Ergebnisses verschaffen kann.
Z.B. die im zürcherischen Recht vorgesehenen Grenzwerte, bei denen ein
knapper Ausgang «in der Regel» vorliegt, gewähren der wahlleitenden Behörde einen Ermessensspielraum, der nur zurückhaltend und in Ausnahmefällen zu Ungunsten einer Nachzählung ausgeschöpft werden kann.
Das schweizweite (und nur um dieses geht es schlussendlich)
Abstimmungsergebnis mit 49.86% Nein-Stimmen bzw. 50.14% Ja-Stimmen bedeutet ein Unterschreiten der genannten Prozentgrenze, womit per Definition ein knappes Ergebnis vorliegt und gemäss § 75 Abs. 3 GPR zwingend eine Nachzählung durchgeführt werden muss.

Relevante Gesetzesartikel:
Art. 34 Abs. 1 Bundesverfassung (BV)
Art. 34 Abs. 2 BV (BGE 131 I 442 E. 3.1 f. S. 447 mit weiteren Hinweisen)
Art. 39 Abs. 1 BV
Art. 51 Abs. 1 BV
Es ist aber in erster Linie eine Frage des kantonalen Rechts, unter welchen
Voraussetzungen Nachzählungen von Wahl- und Abstimmungsergebnissen
anzuordnen sind und ob der einzelne Stimmberechtigte eine Nachzählung
erwirken kann. Verschiedene Kantone kennen diesbezüglich
Bestimmungen:
Art. 44 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Bern;
§ 79 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen des Kantons Basel-Stadt;
§ 14 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft;
§ 34 der Verordnung über die Wahl des Grossen Rates des Kantons
Schaffhausen
Art. 45 der Vollziehungsverordnung des Kantons Obwalden zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte;
Art. 39 Abs. 4 des Urnenabstimmungsgesetzes des Kantons St. Gallen
§ 75 GPR Kanton Zürich (vgl. auch den Antrag und die Weisung des
Regierungsrates des Kantons Zürich zum GPR vom 28. August 2002, S. 96;
vgl. auch BGE 131 I 442 E. 3.4 S. 450).
Und andere.
Mit freundlichen Grüssen
Geistige Landesverteidigung

Beilage 1
Keine Transparenz der Realtionen in Bezug auf eingegangene
Urnenstimmzettel gegenüber briefliche Stimmen.
http://www.wahlen.zh.ch/abstimmungen/2009_05_17/resultate/
gemeinden.php

Beilage 2
Panne bei Zürcher E-Voting:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Panne-bei-Zuercher-EVoting/
story/30867725
Gerichtsverfahren Ohio 2004 e-Voting
Video:
http://www.youtube.com/watch?v=4UvEuqYyDoE
Gerichtsprotokoll:
http://en.wikipedia.org/wiki/Clint_Curtis#Vote-rigging_allegations
Wikipedia
http://en.wikipedia.org/wiki/Clint_Curtis#Vote-rigging_allegations
Bundesverfassungsgerichtsentscheid aus Deutschland:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/
cs20090303_2bvc000307.html
Beilage 3
http://www.fotointern.ch/archiv/2009/05/18/biometrischer-pass-chance-fureinenkompromiss/

Beilage 4
! www.vsmp.ch/de/bulletins/no92/lieberherr.pdf

Beilage 5
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Stimmen-vertauscht-Wahlhelferverwechseln-
Jamit-Nein/story/25024486
und
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Trimbach-Verdacht-auf-
Wahlbetrug/story/16971869

Beilage 6
http://www.zhentscheide.zh.ch/appl/zhentscheide.nsf/
0/54DC7BC52238F757C12571710028FD87/$file/JI_RRB%20657-2006.pdf
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PostPosted: Sun May 24, 2009 2:59 pm    Post subject: Bald RFID-Dokumente zum Einkaufen!!!! Reply with quote

https://secure.gn.apc.org/members/www.bilderberg.org/phpBB2/viewtopic.php?t=4391

Die EU plant, dass bald Einkäufe für Benzin - und bald mehr - nur noch mit RFID-Dokumenten möglich ist.

siehe obigen Link.

oder hier direkt:

Arrow http://www.goldseiten.de/content/diverses/artikel.php?storyid=7261
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PostPosted: Mon May 25, 2009 1:35 pm    Post subject: Stimmrechtsbeschwerde CHIP-Pässe etc. Reply with quote

Liebe Freiheitsfreunde

Wir erhalten auch mehr als 1 Woche nach der Abstimmung immer noch
Emailanfragen wie z.B. die folgende:

************************************************************
Was kann ich nun unternehmen... , ich frage mich: wie ich mich weiter
GEGEN solche unsinnigen und "selbstzerstörerischen" Aktionen wehren
kann.
************************************************************

Antwort: Sie können sich noch wehren. Jeder von Ihnen kann ein Zeichen
setzen, dass zumindest eine Nachzählung der Stimmen erfolgen muss. Bei
Nachzählungen kann es Abweichungen von bis zu 3% geben. Das
Abstimmungsergebnis lag bei nur 0.1% Unterschied! Bei den meisten
Kantonen läuft die Beschwerdefrist heute Abend ab, d.h. Sie haben noch
bis heute Abend Zeit, einen oder noch besser mehrere Briefvorlagen unter

http://www.geistige-landesverteidigung.ch/Beschwerde/Alternativ/Alternativ.html

sowie für die Kantone in der Romandie unter

http://www.geistige-landesverteidigung.ch/Beschwerde/Romandie/Romandie.html

auszudrucken. Sie müssen dort nur noch Ihren Namen und Ihre Adresse
einsetzen, Ort und Datum eintragen, die Briefe ganz am Schluss
unterschreiben und dann EINGESCHRIEBEN und A-Post abschicken.

Bei folgenden Kantonen muss der Brief Arrow allerspätestens HEUTE ABEND am Postschalter irgendwo in der Schweiz aufgegeben werden (es gilt das Datum des POSTSTEMPELS):

Appenzell Ausserrhoden Montag, 25.5.2009
Basel-Land Montag, 25.5.2009
Basel-Stadt Montag, 25.5.2009
Bern Montag, 25.5.2009
Freiburg Montag, 25.5.2009
Glarus Montag, 25.5.2009
Graubünden Montag, 25.5.2009
Nidwalden Montag, 25.5.2009
Obwalden Montag, 25.5.2009
Schwyz Montag, 25.5.2009
Solothurn Montag, 25.5.2009
Thurgau Montag, 25.5.2009
Uri Montag, 25.5.2009
Wallis Montag, 25.5.2009
Zug Montag, 25.5.2009
Zürich Montag, 25.5.2009


Arrow Bei folgenden Kantonen bleibt noch mehr Zeit:
Luzern Dienstag, 26.5.2009
Schaffhausen Donnerstag, 28.5.2009
St. Gallen Donnerstag, 28.5.2009
Aargau Dienstag, 2.6.2009


Sie müssen nicht aus dem jeweiligen Kanton sein. Jeder kann somit in
mehreren Kantonen Beschwerden einreichen. Je mehr Briefe geschickt
werden, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kantone
sich zumindest nicht vor einer Nachzählung der Stimmen drücken können.

Melden Sie mit einer kurzen Email an
pressesprecher@geistige-landesverteidigung.ch , wenn Sie einen oder
mehrere Briefe verschickt haben, damit die Leute dort ungefähr wissen,
wie viele Beschwerden in die einzelnen Kantone verschickt wurden.

Arrow Setzen auch Sie ein Zeichen! Jetzt ist es noch möglich.
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